Früherkennung zugänglicher machen
Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz solle "mit Leben gefüllt werden", fordern Organisationen.
MANNHEIM. Die Stiftung LebensBlicke, die Universitätsmedizin Mannheim und das Deutsche Krebsforschungszentrum haben in einem Aufruf Forderungen formuliert, um sicherzustellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeiten der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung nutzen.
In einer "Mannheimer Erklärung" mahnen sie konkrete Schritte an, um das 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) zeitnah und umfassend umzusetzen und mit weiteren Maßnahmen zu verknüpfen.
Mit der Einführung eines organisierten Einladungsverfahrens biete das Gesetz eine Grundlage für die Förderung einer informierten Patientenentscheidung, heißt es. Jetzt müsse es darum gehen, das Gesetz mit Leben zu erfüllen.
In der Erklärung wird unter anderem gefordert, dass alle Anspruchsberechtigten einfachen Zugang zu qualitätsgesicherten, zeit- und wohnortnahen Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen haben. Darüber hinaus sollen sie eine ausgewogene Aufklärung über Chancen und Risiken der Darmkrebsvorsorge verlangen können.
Die im KFRG formulierten umfassenden Informationsregelungen über Chancen und Risiken, Nutzen und Schaden der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung sollte zeitnah umgesetzt werden, heißt es in dem Papier weiter.
Das ärztliche Beratungsgespräch sollte qualifiziert, strukturiert und auf der Grundlage aktueller Empfehlungen (zum Beispiel der S3-Leitlinie) erfolgen.
Für die qualifizierte ärztliche Beratung in der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung werden in der Erklärung Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung gefordert.
Die Untersuchungen müssten von dafür qualifizierten Ärzten gemacht werden. Hierfür habe sich die Befunddokumentation des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zur Qualitätssicherung bewährt und sollte fortgeführt werden.
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