Freitag, 24. Februar 2017

Krebsinformationstag Hannover



Am 25. Februar 2017 schlägt unter der Schirmherrschaft von OB Stefan Schostok der Krebsinformationstag Hannover erneut eine Brücke zwischen Experten und Betroffenen sowie allen am Thema Interessierten.
Neben der Beleuchtung des medizinischen Fortschritts stehen die Optimierung der Versorgung und die Aktivierung von Patienten für mehr Lebensqualität im Fokus. Denn jeder kann meist noch mehr für sich dazu beitragen, den Heilungsprozess pro aktiv zu unterstützen. Ob Abnehmen, gesunde Ernährung, sportliche beziehungsweise körperliche Betätigung, seelischer Ausgleich, oder bewussten Verzicht auf Alkohol- und Zigarettenkonsum. Auch die Teilhabe an Vorsorge und Präventionsprogrammen ist insbesondere für Erkrankte, die beste Nachsorge.
Raum zu geben zur Beantwortung von Fragen und persönlichen Anliegen und persönliche Gesprächsangebote außerhalb von Klinik und Praxis zu schaffen sind unverzichtbare Bestandteile des Krebsinformationstags.
Veranstaltungsort:Hotel Wienecke XI
Hildesheimer Str. 380
30519 Hannover
Veranstaltungszeitraum:Samstag, der 25. Februar 2017, ab 10:00 bis 16:30 Uhr

Dienstag, 14. Februar 2017

Schwerbehinderung bei Tumorerkrankungen

Darmkrebs steht in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.2.

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

50 % GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden.

70-80 % GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)

wenigstens 80 % GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren

100 % GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)

Es stellt sich gleichzeiig die Frage nach der Arbeitsfähigkeit, der Dauer der Krankschreibung, einer eventuellen Reha sowie die Frage nach einer eventuellen  Frühverrentung.

Bei einer 25 jährigen Person sind die Perspektiven andere als bei jemandem, der vielleicht erst mit 55 Jahren an Krebs erkrankt.

Nicht alle Arbeitgeber gehen mit Krebspatienten fair um, manche Betriebe fahren aus reinen Kostengründen einen harten Kurs:

Hier mal eine Ausnahme:

Wenn man nicht gerade mit dem Krückstock beim Gutachterarzt erscheint, wird möglicherweise sofort eine Tätigkeit mit geringerer Arbeitszeit festgelegt bei halber Rente, also sehr riskant und das auch nur für zunächst 2 Jahren! Also den Arbeitsplatz halten um jeden Preis, man hat ja Schwerbehinderung und damit auch einen gewissen Kündigungsschutz. Ich hatte Glück, mein Arbeitgeber hat mir eine vorzeitige Beendigung angeboten mit der Bezahlung von 55% des letzten Bruttogehalts je Monat bis zum Eintreten der vorzeitigen Altersrente mit 60,X Jahren.

Was aber ist, wenn man sich wieder in den Arbeitsprozess integrieren möchte, wenn man die Operation, die Chemo usw. überstanden hat, wenn man wieder Fuss fassen will ?

Muss man die Erkrankung dann angeben ?

"Ich habe Angst, dass berufliche Nachteile für mich entstehen, wenn ich meinen Arbeitgeber über meine Krankheit informiere."


Sie sind nicht verpflichtet Ihrem Arbeitgeber in der Krankmeldung die Art Ihrer Erkrankung anzugeben.
Vielen Krebspatienten steht ein Schwerbehindertenausweis zu. Auch die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, der zu gegebener Zeit sogar ein wirksamer Kündigungsschutz sein kann, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen.
Niemand kann Sie zwingen, ein Risiko einzugehen und Ihrem Arbeitgeber zu erzählen, dass Sie Krebs haben. Ihre Zweifel können damit zusammenhängen, dass Sie ungern ein Geheimnis aus der wöchentlichen Chemotherapie machen möchten.

Vielleicht empfinden Sie es als beruhigend, wenn Sie bei gemeinsamen Projekten und Zielabsprachen Ihre Beeinträchtigungen offen zur Sprache bringen können und zugleich den Rückhalt der Firma spüren. 
Prüfen Sie, ob Ihre Angst berechtigt ist und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die ganze Wahrheit zu einem Zeitpunkt mit, den Sie dafür geeignet halten.

Wenn Sie sich irgendwo neu bewerben und dabei dann die Krebserkrankung und die hinter Ihnen liegende Zeit erwähnen kann es durchaus sein, dass man Ihnen eine schön formulierte Absage schickt.
In Wirklichkeit steckt vielleicht eine Ablehnung wegen der vorhandenen Schwerbehinderung dahinter.
In diesem Fall sollten Sie bedenken, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf, dass sogar Entschädigungsansprüche gegenüber einem Arbeitgeber bestehen, die Arbeitsgerichte können bis maximal 3 Monatsgehälter als Entschädigung wegen Diskriminierung zusprechen.
Wichtig ist in diesem Bereich auch, dass öffentlich rechtliche Arbeitgeber wie Städte, Kommunen, Kreisverwaltungen, Landesregierungen, öffentlich rechtliche Anstalten einen Bewerber, der seine vorhandene Schwerbehinderung in seiner Bewerbung angibt, zwingend zu einem persönlichen Vorstellungstermin einladen müssen. (AGG Gesetz)
Geschieht das nicht hat dieser Bewerber / diese Bewerberin den o.g. Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen, aber auch öffentlich rechtliche Arbeitgeber erfüllen da nicht immer ihre Pflichten.
Wenn z.B. in einer Stadt nur 5,8 % aller beschäftigten Arbeitnehmer schwerbehindert sind ist das kein gutes Zeichen.
Schwerbehinderungsstufen bei den anderen Krebserkrankungen






Dienstag, 3. Januar 2017

Ein neues Informationsportal ist online !

Erste Hilfe bei Krebs.
Ein neues Informationsportal ist online !

www.junge-erwachsene-mit-krebs.de

Rechtliche Konsequenzen bei Krebs

AGG Merkblatt   -  Rechtliche Konsequenzen bei Krebs

Die häufigsten Krebsarten in Deutschland sind Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Prostatakrebs, Magenkrebs. 
Die rechtlichen Folgen der Krebsarten sind je nach Krebsart, Intensität und Stadium sehr verschieden.


Zu den gesundheitlichen Belastungen für Betroffene und Angehörige kommen oft die finanziellen Folgen hinzu, eine der Hauptfragen ist: 

Wie die finanzielle Absicherung im Einzelfall erfolgt. 

Weitere Fragen sind: 

Kann der Arbeitsplatz gehalten werden ?
Ist eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmassnahme sinnvoll ? 
Wie sieht die finanzielle Absicherung aus?  
  
Ein Großteil der Krebsarten führt auch in Kombination mit anderen chronischen
Krankheiten und Behinderungen zur Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 Prozent und mehr.
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist geregelt, wie die einzelnen Grade der Schwerbehinderung zu werten sind.   

Häufig kann auch der Beruf nicht mehr ausgeübt werden. 

Beispiel: 

Der Koch mit Krebs im Rachenraum - Folge: Ohne Geschmack !

oder 

Der Berufskraftfahrer mit Gehirntumor.

Kommt eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in Frage? 

In manchen Fällen hilft, wenn der Rechtsanwalt mit Hilfe des Integrationsamtes Rechtsansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzt. 

Wie gelangt man zu einer Abfindung, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr zu halten ist ?

Manche Krebsarten sind bei Arbeitern auf berufsbedingte Belastungen zurückzuführen, in diesen Fällen ist es sinnvoll auch die Berufsgenossenschaft einzuschalten.

Beispiele sind hierzu Arbeiten mit Teer, Nickel, Benzol, Asbest.

In manchen Fällen muss die Pflegeversicherung für eine ambulante oder stationäre Pflege einspringen.

 Folgende rechtliche Probleme sind häufig:

-    Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ( Arbeitsrecht )
-    Ansprüche auf medizinische oder berufliche Rehabilitation.
-    Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
-    Erlangung Schwerbehindertenausweis
-    Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
-    Private BU-Versicherungen
-    Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder II
-    Ansprüche auf Pflegeversicherung


Wir schauen uns in Kooperation mit unseren Vertragsanwälten  z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Gerade Facharztatteste und Klinikberichte sind für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen entscheident.

Hierbei gilt : Hausarztatteste sind gut, Facharztatteste sind besser, Klinikatteste sind noch besser, Uniklinikatteste sind noch optimaler.

An 2017 stellen wir Ihnen hier unsere Vertragsanwälte vor:

Ruhrgebiet / Nordrhein Westfalen 

Rechtsanwalt Arnd Schneiker
Hermannstr.14
45699 Herten
Tel.: 02366 - 399036