Donnerstag, 12. Februar 2015

Rehabilitation: Wunsch- und Wahlrecht für Krebspatienten

Die Krebstherapie ist erstmal überstanden – jetzt steht die Rückkehr ins Berufs- und Privatleben sowie die Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Funktionen und Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Eine Rehabilitation bietet hierfür die besten Möglichkeiten – und Krebspatienten haben bei der Auswahl der Einrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht.
Denn mitunter ist es wichtig, ob die Rehaklinik in Wohnortnähe liegt, z. B., wenn man Kinder zu versorgen hat. Andere wünschen sich hingegen einen Aufenthalt am Meer oder in den Bergen in einer Einrichtung, die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt – so ist die Luftqualität bei Patienten mit Lungenkrebs sicherlich ein wichtiges Kriterium. Dieses Wunsch- und Wahlrecht ist sogar gesetzlich verbürgt: So heißt es im § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“
Onkologische Rehabilitationsleistungen werden stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt, informiert die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre Rehabilitation nach Tumorerkrankungen (Stand 2013). Sie dauert meist drei Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit auch länger. In Anspruch nehmen können die Reha Patienten innerhalb eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung, in Ausnahmefällen auch innerhalb von zwei Jahren, heißt es weiter.
Getragen wird die Rehamaßnahme von den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, ggf. auch von der privaten Krankenversicherung. Die Träger müssen daher auch die angegebene Klinik genehmigen – wenn sie dies nicht tun sollten, können Betroffene jedoch Widerspruch einreichen und auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hinweisen. Daher sollte man bei der Antragstellung einiges beachten: Erster Schritt zur Wunschklinik ist eine ärztliche Stellungnahme. Das kann laut der Deutschen Rentenversicherung ein aktueller Befundbericht, ein Gutachten oder ein aktueller Krankenhausbericht sein. Antragsformulare sind beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei den gesetzlichen Krankenkassen, Versicherungsämtern erhältlich.
Auch Rehakliniken werden heutzutage zertifiziert – diese Maßnahme soll ihre medizinische Qualität sichern, welche auch die Kostenträger in ihre Entscheidung einfließen lassen. Es ist also sinnvoll, zertifizierte Kliniken im Antrag anzugeben. Diese kann man beim Bund für Rehabilitation recherchieren.
Quelle: Befund Krebs 3/2015

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