Montag, 18. Januar 2016

Gute Keime, böse Keime – welche haben wir im Darm?

Presseschau - Für Sie gelesen

Gute Keime, böse Keime – welche haben wir im Darm?
Probiotische Nahrungsmittel - Individuelle gesundheitsbezogene Angaben

Über diese allgemein anerkannten Angaben hinaus, kann der Hersteller eines Nahrungsmittels auch die Anerkennung individueller Health Claims beantragen. In diesen Fällen verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass die behaupteten Wirkungen wissenschaftlich gesichert sind.

Das gilt auch, wenn er mit Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos bzw. zur Gesundheit und Entwicklung von Kindern werben will. Dann sind sowohl Laborversuche als auch kontrollierte Studien mit und an Menschen erforderlich, die diese Effekte für das jeweilige Produkt eindeutig belegen – eine Anforderung, die jeder Arzneimittelhersteller erfüllen muss, aber kaum ein Hersteller probiotischer Nahrungsmittel erfüllen kann. 

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